pädquis Stiftung
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Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen!
Im Verlauf des aktuellen (Re-)Zertifizierungsverfahrens gibt es häufig wiederkehrende Fragen zu der Wertung von Angeboten, Fortbildungen, etc. Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten aufgelistet.
1. Wann sind wir wieder im Zertifizierungsverfahren?
Die Zertifizierung findet im 4-Jahresrhythmus statt, d.h. wenn Ihre Einrichtung beispielsweise zum 31.07.2024 zertifiziert worden ist, wird sie wieder zum 31.7.2028 zertifiziert. Der Prüfzeitraum ist dann das Kalenderjahr davor (01.01.2027- 31.01.2028). Eine Übersicht über die Zertifizierungszeiträume finden Sie auch hier: https://www.paedquis-familienzentrum.de/
2. Können Abgabetermine verschoben werden?
Ja, Verschiebungen von Abgabeterminen unter Berücksichtigung von individuellen Schließzeiten, der Koordination von Evaluationen und Begehungen und dem Projektabschluss am 31.7. eines jeden Jahres in eigener Zuständigkeit von pädquis möglich. Bei Anfragen zu Verschiebungen wenden Sie sich bitte IMMER unter der Angabe der Zertifizierungsnummer an: familienzentrum@paedquis.de
3. Kann das Verfahren um ein Jahr verschoben werden?
Nein, eine Verschiebung der (Re-)Zertifizierung auf das nächste Zertifizierungsjahr ist für die Familienzentren laut § 12 Abs. 1 nicht möglich. Wenn die (Re-)Zertifizierung nicht durchgeführt wird, bedeutet dies das Ende der (freiwilligen) Förderung. Familienzentren, die freiwillig vom (Re-)Zertifizierungsverfahren zurücktreten, wird nicht das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verliehen bzw. verlieren dieses, wenn es bereits ein zertifiziertes Familienzentrum ist.
4. Wo finde ich den aktuellen Prüfzeitraum für unser Familienzentrum?
Ihren Prüfzeitraum finden Sie auf unserer Internetseite https://www.paedquis-familienzentrum.de/ unter “Überblick über die Neu-und Rezertifizierung”.
5. Wann erhalten wir die Anmelde- und Evaluationsunterlagen (Neu-Zertifizierung)?
Neu zu zertifizierende Familienzentren erhalten im August des jeweiligen Jahres die Anmelde- und Evaluationsunterlagen mit dazugehörigen Informationen zum Zertifizierungsverfahren und den jeweiligen Abgabeterminen. Alle Informationen zur Anmeldung werden per Mail versendet. Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist, werden die Evaluationsunterlagen/-informationen bereitgestellt und das Handbuch postalisch verschickt. Vorab ist jederzeit ein Blick in das Handbuch auf unserer Internetseite https://www.paedquis-familienzentrum.de/downloads möglich.
6. Wann erhalten wir die Anmelde- und Evaluationsunterlagen (Re-Zertifizierung)?
Zu re-zertifizierende Familienzentren erhalten Ende des Jahres, noch vor Beginn des jeweiligen Prüfzeitraumes, die benötigten Unterlagen. Somit ist gewährleistet, dass die zu re-zertifizierenden Familienzentren alle Unterlagen mit Beginn des Prüfzeitraumes zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres vorliegen haben.
7. Was passiert, wenn wir die Neu-Zertifizierung im ersten Zertifizierungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen?
Wird nach Einreichung und Prüfung aller Unterlagen berechnet, dass das Zertifizierungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erhält das Familienzentrum die Möglichkeit, sich einmalig für ein zweites Zertifizierungsverfahren bei pädquis anzumelden. Dieser Vorgang hat keine förderrechtlichen Konsequenzen. Dieses zweite Zertifizierungsverfahren setzt jedoch voraus, dass alle Verfahrenswege (Anmeldung, Abgabe der Evaluationsunterlagen, etc.) im ersten Verfahren durch das Familienzentrum eingehalten wurden. Das zweite Zertifizierungsverfahren muss anschließend erfolgreich abgeschlossen werden. Hierzu erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familienzentrums eine intensive Beratung durch pädquis.
Bevor Sie den Fragebogen bearbeiten und die Kriterien beantworten, können Sie die Kriterien mit Ihren jeweiligen Antworten vorab hier testen:
https://www.familienzentrum.nrw.de/zertifizierung/checkliste-guetesiegel
8. Wie erfolgt die Entscheidung über die Verleihung des Gütesiegels?
Die Entscheidung darüber, ob das Familienzentrum das Gütesiegel "Familienzentrum NRW“ erhält, erfolgt auf folgender Grundlage: Überprüfung der von Ihnen gemachten Angaben im Fragebogen (inklusive der Überprüfung der beigefügten Belegmaterialien) durch interne Evaluator:innen von pädquis. Die externe Prüfung in den Räumlichkeiten des Familienzentrums (bei Verbünden werden zwei Verbundeinrichtungen durch die externe Prüfung besucht). Die abschließende Prüfung der Evaluation und der externen Prüfung erfolgt durch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen von pädquis. Im letzten Arbeitsschritt wird dann die Gütesiegelberechnung durchgeführt, die darüber entscheidet, ob die (Re-)Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Das Gütesiegel wird abschließend vom Ministerium verliehen. Das Zertifizierungsergebnis liegt spätestens bis zum 31.07. des jeweiligen Zertifizierungsjahres vor. Über das Ergebnis der (Re)- Zertifizierung werden Sie nach ca. 3 Monaten informiert, sofern es nicht durch besondere Umstände, Feiertage oder Ferienzeiten zu Verschiebungen kommt.
9. Ist die (Re-)Zertifizierung für das Familienzentrum kostenpflichtig?
Nein, für das (Re-)Zertifizierungsverfahren müssen Sie generell kein Entgelt an pädquis entrichten. Im Falle einer Umstrukturierung, Rücktritt aus dem (Re-)Zertifizierungsverfahren, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt bzw. Landesjugendamt.
10. Wie wird mit persönlichen Daten umgegangen?
Die Aufbewahrung und der Umgang mit den eingereichten Unterlagen ist in an die Vorgaben des Datenschutzes gebunden.
11. Wie wird mit Angeboten umgegangen, die erst nach der Abgabe stattfinden (betrifft nur das Kindergartenjahr)?
Der Prüfzeitraum für neu zu zertifizierende Familienzentren ist das jeweilige Kindergartenjahr. Da das gesamte Zertifizierungsverfahren bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres durch pädquis abgeschlossen sein muss, liegen die letzten Abgabetermine immer drei Monate vor dieser Frist. Grundsätzlich werden für das Gütesiegel nur Leistungen und Strukturen bewertet, die zum Zeitpunkt der Zertifizierung vorhanden sind bzw. stattfinden. Wenn es konkrete Planungen für das derzeitige Kindergartenjahr gibt und diese plausibel nachgewiesen werden (z.B. durch Flyer, Einladungen, Konzepte, schriftliche Genehmigungen), werden diese berücksichtigt, auch wenn sie erst nach Abgabe der Evaluationsunterlagen stattfinden. Jedoch werden diese Angebote nicht anerkannt, wenn lediglich „in Planung“ angegeben wird.
12. Welche Informationen und Materialien erhalten wir, die uns als „Familienzentrum NRW“ ausweisen?
Jedes Familienzentrum erhält – unabhängig davon, ob es erfolgreich (re-)zertifiziert wurde oder nicht – eine detaillierte Rückmeldung in Form eines Qualitätsprofils. Dieses „Qualitätsprofil“ informiert Sie darüber, welche Kriterien das Familienzentrum bereits erfüllt und bei welchen Kriterien noch Entwicklungsbedarf besteht. Sie können dieses Qualitätsprofil dann für die weitere Arbeit im Familienzentrum nutzen. Des Weiteren erhalten Sie eine Gütesiegelurkunde (und bei der Neu-Zertifizierung eine Gütesiegelplakette), die die Einrichtung als Familienzentrum für vier Jahre auszeichnen.